Schulanmeldung
Anmeldung für die Aufnahme der Schüler der zukünftigen 5. Klassen an den beiden Regelschulen der Stadt Saalfeld zum Schuljahr 2008/2009
Gemäß § 14 (1) Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) hat der Schulträger Stadt Saalfeld im Einvernehmen mit dem Thüringer Kultusministerium seit 01.08.2005 für die beiden Regelschulen der Stadt Saalfeld, Regelschule "Geschwister Scholl", Pfortenstraße 16 und Regelschule "Albert Schweitzer"-Ganztagsschule, Albert-Schweitzer-Straße 148, einen gemeinsamen Schulbezirk festgelegt.
Dieser umfasst das Gebiet der Stadt Saalfeld einschließlich der Ortsteile Saalfeld-Stadt, Alter Markt, Alte Freiheit, Altsaalfeld, Graba, Garnsdorf, Köditz, Obernitz, Remschütz, Gorndorf, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf, Aue am Berg sowie die Orte Reschwitz, Dorfkulm und Knobelsdorf.
Als örtlich zuständige Regelschule gelten beide Regelschulen, wenn sich der Wohnsitz des Schülers im benannten Schulbezirk befindet.
Für Schüler aus einzelnen Orten der Gemeinde Saalfelder Höhe (Arnsgereuth, Witzendorf, Wittmannsgereuth, Eyba, Lositz, Jehmichen, Kleingeschwenda, Hoheneiche) gelten weiterhin die Regelungen der Vereinbarung zwischen der Stadt Saalfeld und dem Landkreis Saalfeld -Rudolstadt zum Besuch der Regelschule "Geschwister Scholl".
Alle anderen Eltern können wählen , an welcher Regelschule sie ihr Kind in der 5. Klasse anmelden wollen.
Beide Regelschulen der Stadt Saalfeld bieten entsprechend § 4 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz -ThürSchulG- jeweils die Möglichkeit des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses für Ihr Kind an.
Über die besonderen Schulprofile der beiden Regelschulen können Sie sich gern in der jeweiligen Regelschule oder auf den Internetseiten der Regelschulen informieren. hier
Termine für den Tag der offenen Tür an den beiden Regelschulen der Stadt Saalfeld:
Regelschule "Geschwister Scholl", Pfortenstr. 16 - Mittwoch 16.01.08, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Regelschule "Albert Schweitzer", A. Schweitzer-Str. 148, Samstag, 19.01.2008, 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Für die Schülerbeförderung gelten die Regelungen des § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen -ThürSchFG-. Die Schülerbeförderungspflicht des Schulträgers besteht danach dann, wenn die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der nächstgelegenen Regelschule über drei Kilometer beträgt und auch nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Regelschule. Wird von den Eltern eine andere, als die nächstgelegene Regelschule gewählt, sind die zusätzlichen entstehenden Beförderungskosten selbst zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die nächstgelegene Schule den Schüler nicht aufnehmen kann.
Die Schulkonferenzen der beiden Regelschulen haben in Abstimmung mit dem Schulträger Schülerzahlhöchstgrenzen an den beiden Regelschulen festgelegt. Ist die Schülerzahlhöchstgrenze (Regelschule "Geschwister Scholl" - 350 Schüler, Regelschule "Albert Schweitzer"-Ganztagsschule - z. Z. 250 Schüler) an einer Schule erreicht, muss die Anmeldung an der anderen Regelschule erfolgen.
Die Aufnahme an der Regelschule erfolgt gemäß § 122 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. April 2004 (GVBl. S. 494) in den örtlich zuständigen Regelschulen .
Im Zeitraum vom 18.02.08 bis 22.02.2008 soll die Anmeldung an den Regelschulen erfolgen. Für die Anmeldung haben die beiden Regelschulen für Sie folgenden besonderen Anmeldetag und Anmeldezeit vorgesehen:
1. Regelschule "Geschwister Scholl", Pfortenstraße 16,
18.02.2008, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr;
(Telefon: 03671-525180)
2. Regelschule "Albert Schweitzer"-Ganztagsschule,
Albert-Schweitzer-Straße 148,
19.02.2008, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr;
(Telefon: 03671-641002)
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, sich in der Woche vom 18.02.08 bis 22.02.2008 direkt mit der gewünschten Regelschule in Verbindung zu setzen.

