Schulanmeldung
Information des Staatlichen Schulamtes Rudolstadt, Aufsichtsbereich Saalfeld-Rudolstadt sowie des Schulverwaltungsamtes der Stadt Saalfeld
Schulaufnahme zum Schuljahr 2008/2009
Alle Kinder, die am 1. August 2008 sechs (6) Jahre alt sind (bis 01.08.2002 und früher geboren) unterliegen der Schulpflicht und sind zum Schulbesuch für das am 21. August 2008 (erster Schultag) beginnende Schuljahr anzumelden.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperlich und motorische Entwicklung/geistige Entwicklung) können durch die Eltern direkt in Förderzentren angemeldet werden. Bei Anmeldung entscheidet der Schulleiter auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens über die Notwendigkeit und Form einer sonderpädagogischen Förderung.
Kinder, die zurückgestellt waren oder aus einem anderen Grund die Schule nicht besuchen, sind ebenfalls schulpflichtig und somit anzumelden. Das Befürwortungsschreiben zur Zurückstellung ist mitzubringen. Auch Kinder ausländischer Eltern unterliegen der Schulpflicht und sind anzumelden.
Ein Kind, das am 30. Juni 2008 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern für das am 21. August 2008 beginnende Schuljahr vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Die Entscheidung trifft der/die Schulleiter/in im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.
Die Anmeldung erfolgt gemäß § 119 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185) in der Fassung vom 27. Februar 2003 (GVBl. S. 204) zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. April 2004 (GVBl. S. 494) in den örtlich zuständigen Grundschulen bzw. Förderzentren.
Die Anmeldung kann in der Regel im Zeitraum vom 10. bis 20. Dezember 2007 erfolgen.
Genauere Festlegungen hierzu werden durch den/die Schulleiter/in in der zuständigen Schule in ortsüblicher Weise bekannt gegeben.
Die Grundschulen in der Stadt Saalfeld haben für Sie folgende besondere Anmeldetage und Anmeldezeiten vorgesehen:
Grundschule Saalfeld-Gorndorf, Albert-Schweitzer-Straße 130
10.12.2007 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Telefon: 03671-641001)
Grundschule "C. Aquila", Aquilastraße 2:
10.12.2007 von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
(Telefon: 03671-33128)
Grundschule Saalfeld , Reinhardtstraße 24:
10.12.2007 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(Telefon: 03671-531160)
Bei der Anmeldung sind die
- Geburtsurkunde oder das
- Familienstammbuch vorzulegen.
Gern können Sie Ihre Kinder zur Anmeldung mitbringen. Gemäß § 14 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung vom 30.04.2003 zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) hat der Schulträger Stadt Saalfeld im Einvernehmen mit dem Thüringer Kultusministerium für die Grundschulen der Stadt Saalfeld einen gemeinsamen Schulbezirk festgelegt.
Als örtlich zuständige Grundschule gelten deshalb alle drei Staatlichen Grundschulen in der Stadt Saalfeld (Grundschule Saalfeld-Gorndorf, Albert-Schweitzer-Straße 130; Grundschule "C. Aquila", Aquilastraße 2; Grundschule Saalfeld, Reinhardtstraße 24), wenn sich der Wohnsitz des Schülers im nachfolgend genannten Gebiet befindet.
Der seit 01.08.2004 geltende gemeinsame Schulbezirk der drei Grundschulen umfasst das Gebiet der Stadt Saalfeld einschließlich der Ortsteile Saalfeld-Stadt, Alter Markt, Alte Freiheit, Altsaalfeld, Graba, Garnsdorf, Köditz, Obernitz, Remschütz, Gorndorf, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf, Aue am Berg sowie die Orte Reschwitz, Dorfkulm und Knobelsdorf. Die Eltern können wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden wollen. Ist die Schülerzahlhöchstgrenze an einer Grundschule erreicht, kann bzw. muss die Anmeldung an einer anderen zuständigen Grundschule der Stadt erfolgen.
Für die Schülerbeförderung gelten grundsätzlich die Regelungen des § 4 ThürSchFG. Die Schülerbeförderungspflicht besteht danach, wen die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der angemeldeten Grundschule über zwei Kilometer beträgt. Dabei wird die kürzeste Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der aufnahmefähigen staatlichen Grundschule zugrunde gelegt.


